All­ge­mei­ne Geschäftsbedingungen

der new office GmbH (nach­fol­gend new office genannt)

1. Prä­am­bel
Die Tätig­keit von new office besteht im Wesent­li­chen in der ganz­heit­li­chen Ent­wick­lung von Mar­ken- und Unter­neh­mens­kom­mu­ni­ka­ti­on und somit der Betreu­ung unter­schied­lichs­ter Pro­jek­te von der Namens­fin­dung bis hin zur Erar­bei­tung umfang­rei­cher Kom­mu­ni­ka­ti­ons­maß­nah­men.

2. Gel­tungs­be­reich
2.1 Die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (nach­fol­gend: AGB) fin­den auf alle Ver­trä­ge zwi­schen der new office GmbH, Ber­ger Stra­ße 296, 60385 Frank­furt am Main, ver­tre­ten durch die Geschäfts­füh­rer Ben­ja­min Bar­tels und Moritz Gemme­rich (nach­fol­gend: new office) und einem Unter­neh­mer (nach­fol­gend: Kun­de) Anwen­dung.
2.2 Der Ein­be­zie­hung etwaig ent­ge­gen­ste­hen­der Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den wird aus­drück­lich wider­spro­chen, es sei denn, ihrer Gel­tung wird in einer schrift­li­chen Son­der­ver­ein­ba­rung aus­drück­lich zuge­stimmt. Sofern zwi­schen new office und dem Kun­den indi­vi­du­al­ver­trag­li­che Ver­ein­ba­run­gen getrof­fen wer­den, haben die­se gegen­über den Rege­lun­gen die­ser AGB grund­sätz­lich Vor­rang.

3. Leis­tungs­um­fang und Auf­trags­er­tei­lung
3.1 Der kon­kret durch new office zu erbrin­gen­de Leis­tungs­um­fang ergibt sich aus dem jewei­li­gen Auf­trag des Kun­den bzw. beruht auf einem Kos­ten­vor­anschlag (nach­fol­gend: KVA).
3.2 Sofern durch new office ein KVA erstellt wird, gel­ten die dort auf­ge­führ­ten Prei­se unter dem Vor­be­halt, dass die dem KVA zugrun­de lie­gen­den Vor­ga­ben und Daten unver­än­dert blei­ben.
3.3 Die Auf­trags­er­tei­lung erfolgt in der Regel durch schrift­li­che Bestä­ti­gung.

4. Mit­wir­kung des Kun­den
4.1 Der Kun­de ver­sorgt new office nach bes­tem Wis­sen und Gewis­sen mit erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen, Aus­künf­ten, Erfah­run­gen, um die ord­nungs­ge­mä­ße Erbrin­gung der ver­ein­bar­ten Leis­tung durch new office zu ermög­li­chen und die­se dabei zu unter­stüt­zen, sodass ein mög­lichst effi­zi­en­ter Arbeits­ab­lauf gewähr­leis­tet wird.
4.2 Der Kun­de ist ver­pflich­tet, new office eine oder meh­re­re ermäch­tig­te Per­so­nen zu benen­nen, die im Zusam­men­hang mit der Dienst­leis­tungs­er­brin­gung ver­bind­li­che Wil­lens­er­klä­run­gen für den Kun­den abge­ben kön­nen.
4.3 Der Kun­de trägt Sor­ge für die Voll­stän­dig­keit und Rich­tig­keit der von ihm zur Ver­fü­gung gestell­ten Unter­la­gen und Aus­künf­te. Erkennt er, dass von ihm gemach­te Anga­ben unvoll­stän­dig oder unrich­tig sind, hat er die­sen Umstand unver­züg­lich new office mit­zu­tei­len.
4.4 Sofern für die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung der ver­ein­bar­ten Leis­tung erfor­der­lich, hat der Kun­de zur Auf­trags­durch­füh­rung geeig­ne­te Mit­ar­bei­ter mit der erfor­der­li­chen Fach­kun­de zur Ver­fü­gung zu stel­len.
4.5 Die Kos­ten für etwai­ge Mit­wir­kungs­hand­lun­gen hat der Kun­de zu tra­gen.
4.6 Unter­lässt der Kun­de nach Auf­for­de­rung durch new office die ihm oblie­gen­de Mit­wir­kungs­hand­lung bzw. erbringt die­se nicht voll­stän­dig, so ist new office nach dem Set­zen einer ange­mes­se­nen Nach­frist und der schrift­li­chen Ankün­di­gung zur frist­lo­sen Kün­di­gung des Ver­tra­ges berech­tigt. In einem sol­chen Fall sind die bis zum Zeit­punkt der Kün­di­gung tat­säch­lich erbrach­ten Teil­leis­tun­gen vom Kun­den zu ver­gü­ten.

5. Hono­rar und Zah­lungs­be­din­gun­gen
5.1 Die von new office ange­ge­be­nen Prei­se sind Net­to­prei­se und ent­hal­ten die jeweils gel­ten­de gesetz­li­che Umsatz­steu­er nicht.
5.2 new office rech­net die erbrach­ten Leis­tun­gen bei Ablie­fe­rung der Arbei­ten ab. Ent­spre­chen­de Rech­nun­gen sind mit einem Zah­lungs­ziel von 14 Tagen und ohne Abzug zur Zah­lung fäl­lig. Bei der Ver­ein­ba­rung der Leis­tungs­er­brin­gung in Tei­len, behält sich new office die Abrech­nung von Teil­leis­tun­gen vor. Dies gilt auch für die Leis­tungs­er­brin­gung über einen län­ge­ren Zeit­raum. new office behält sich im Übri­gen unab­hän­gig vom Auf­trags­vo­lu­men die Abrech­nung eines ange­mes­se­nen Vor­schus­ses vor.
5.3 Die von new office gelie­fer­ten Arbeits­er­geb­nis­se ver­blei­ben bis zum voll­stän­di­gen Aus­glich der dem Auf­trag zuge­hö­ri­gen Rech­nun­gen in deren Eigen­tum. Dies gilt auch für die Ein­räu­mung von Nut­zungs- und Ver­wer­tungs­rech­ten.

6. Zusatz­leis­tun­gen und Neben­kos­ten
6.1 Even­tu­ell ent­ste­hen­de Fremd­kos­ten für durch new office zu erwer­ben­de Inhal­te wie Bil­der, Gra­fi­ken, Vide­os, Tex­te, Schrif­ten oder exter­ne Web­an­wen­dun­gen sind nicht von dem ver­ein­bar­ten Hono­rar erfasst. new office behält sich inso­weit vor, die Fremd­kos­ten in Abspra­che mit dem Kun­den wäh­rend des Pro­jekts geson­dert in Rech­nung zu stel­len.
6.2 Soll­te es zu zusätz­li­chen Leis­tun­gen und Ände­run­gen kom­men, die vom ver­ein­bar­ten Umfang abwei­chen, wer­den die­se geson­dert in Abspra­che mit dem Kun­den kal­ku­liert und ent­spre­chend in Rech­nung gestellt.

7. Fremd­leis­tun­gen
7.1 Der Kun­de bevoll­mäch­tigt new office, als Ver­mitt­ler die zur Auf­trags­er­fül­lung not­wen­di­gen Fremd­leis­tung im Namen und auf Rech­nung des Kun­den an Zulie­fe­rer zu ver­ge­ben. Soweit new office Fremd­leis­tun­gen im eige­nen Namen und auf eige­ne Rech­nung ver­gibt, stellt sie der Kun­de von hier­aus ent­ste­hen­den Ver­bind­lich­kei­ten frei.
7.2 Sofern der Kun­de sich ein Mit­spra­che­recht nicht aus­drück­lich vor­be­hal­ten hat, erfolgt die Aus­wahl der Zulie­fe­rer unter Beach­tung des Grund­sat­zes eines aus­ge­wo­ge­nen Ver­hält­nis­ses von Wirt­schaft­lich­keit und best­mög­li­che Ergeb­nis.

8. Pro­duk­ti­on
Grund­sätz­lich über­wacht new office die Pro­duk­ti­on von Druck­sa­chen nicht. Soll­te dies jedoch Ver­trags­be­stand­teil sein, ist new office berech­tigt, erfor­der­li­che Ent­schei­dun­gen im Inter­es­se des Kun­den und zur Opti­mie­rung des Druck­ergeb­nis­ses nach eige­nem Ermes­sen zu tref­fen und ent­spre­chen­de Wei­sun­gen zu ertei­len.

9. Lie­fer­ter­mi­ne
Lie­fer­ter­mi­ne gel­ten dann als ver­ein­bart, wenn sie von new office schrift­lich bestä­tigt sind.

10. Geis­ti­ges Eigen­tum
10.1 Alle Urhe­ber­rech­te sowie sons­ti­ge Rech­te des geis­ti­gen Eigen­tums an den von new office erbrach­ten Leis­tun­gen ver­blei­ben bei new office, es sei denn, es ist ein­zel­ver­trag­lich anders ver­ein­bart.
10.2 Der Kun­de erhält ein zeit­lich ein­ge­schränk­tes Nut­zungs­recht an den zur Ver­fü­gung gestell­ten Inhal­ten. Die Nut­zung durch den Kun­den ist für die­sen nur inner­halb sei­nes eige­nen Betriebs und aus­schließ­lich hin­sicht­lich der Zweck­er­rei­chung des zugrun­de­lie­gen­den Ver­trags zuläs­sig.
10.3 Die erbrach­ten Leis­tun­gen dür­fen grund­sätz­lich nicht für einen über den Ver­trags­zweck hin­aus­ge­hen­den Zweck ver­wer­tet wer­den und ins­be­son­de­re nicht zur Ver­wer­tung durch Drit­te frei­ge­ge­ben wer­den.
10.4 Etwai­ge Mit­wir­kun­gen des Kun­den an den Arbeits­er­geb­nis­sen begrün­den kein Mit­ur­he­ber­recht.

11. Haf­tung
11.1 new office haf­tet unein­ge­schränkt für Schä­den auf­grund einer vor­sätz­li­chen oder fahr­läs­si­gen Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit sowie für sons­ti­ge Schä­den, die auf Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit von new office oder sei­nen gesetz­li­chen Ver­tre­tern oder Erfül­lungs­ge­hil­fen beru­hen.
11.2 Soweit new office nicht nach den Bestim­mun­gen des ers­ten Absat­zes unein­ge­schränkt haf­tet, ist im Fal­le einer auf ein­fa­cher Fahr­läs­sig­keit beru­hen­den Ver­let­zung einer wesent­li­chen Ver­trags­pflicht die Haf­tung von new office auf Scha­dens- oder Auf­wen­dungs­er­satz auf den typi­scher­wei­se vor­her­seh­ba­ren Scha­den beschränkt. Wesent­li­che Ver­trags­pflich­ten sind Pflich­ten, deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung der jewei­li­gen Ver­ein­ba­run­gen über­haupt erst ermög­licht und auf deren Erfül­lung der Kun­de regel­mä­ßig ver­traut und auch ver­trau­en darf (Kar­di­nal­pflich­ten).
11.3 Über die vor­ge­nann­ten Fäl­le hin­aus ist eine Haf­tung von new office aus­ge­schlos­sen.
11.4 new office haf­tet im glei­chen Umfang für das Ver­schul­den sei­ner Erfül­lungs­ge­hil­fen und Ver­tre­ter.
11.5 Es besteht kei­ne Haf­tung für das Ein­tre­ten eines bestimm­ten Erfolgs, außer es lie­gen hier­für geson­der­te und aus­drück­li­che Ver­ein­ba­run­gen in Schrift­form zwi­schen den Ver­trags­par­tei­en vor.
11.6 Die Haf­tung von new office ent­fällt, wenn der ein­ge­tre­te­ne Scha­den auf unvoll­stän­di­ge oder unrich­ti­ge Infor­ma­tio­nen, Daten oder Unter­la­gen des Kun­den zurück­zu­füh­ren sind.

12. Beleg­ex­em­pla­re
Der Kun­de über­lässt grund­sätz­lich 3 Beleg­ex­em­pla­re von ver- viel­fäl­tig­ten Druckerzeug­nis­sen. Die­se darf new office auch zur Eigen­wer­bung nutzen.

13. Treue- und Ver­schwie­gen­heits­ver­pflich­tung
new office ver­pflich­tet sich gegen­über dem Kun­den zur einer objek­ti­ven, auf die Zie­le des Kun­den aus­ge­rich­te­ten Arbeits­wei­se. Alle new office im Rah­men der Zusam­men­ar­beit zur Kennt­nis gelang­ten Geschäfts­ge­heim­nis­se wer­den mit der Sorg­falt eines ordent­li­chen Kauf­man­nes bewahrt und alle dies- bezüg­li­chen Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen wer­den ent­spre­chend ver­trau­lich behandelt.

14. Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be
Für künst­le­ri­sche Fremd­leis­tun­gen im Sin­ne der Künst­ler­so­zi­al­kas­se, die new office zur Auf­trags­er­fül­lung in Auf­trag gibt, führt new office die gesetz­li­chen Abga­ben an die Künst­ler­so­zi­al­kas­se ab und berech­net abga­be­pflich­ti­ge Leis­tun­gen an den Kun­den weiter.

15. Alter­na­ti­ve Streit­bei­le­gung
15.1 Die EU-Kom­mis­si­on stellt im Inter­net unter nach­ste­hen­dem Link eine Platt­form zur Online-Streit­bei­le­gung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Die­se Platt­form dient zur außer­ge­richt­li­chen Bei­le­gung von Strei­tig­kei­ten aus Online-Kauf- oder Dienst­leis­tungs­ver­trä­gen, an denen ein Ver­brau­cher betei­ligt ist.
15.2 new office ist zur Teil­nah­me an einem Streit­bei­le­gung ver­fah­ren vor einer Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le weder ver­pflich­tet noch bereit. Ins­be­son­de­re rich­tet sich das Ange­bot von new office aus­schließ­lich an Unternehmer.

16. Schluss­be­stim­mun­gen
16.1 Auf Ver­trä­ge zwi­schen new office und dem Kun­den fin­det das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land unter Aus­schluss des UN-Kauf­rechts Anwen­dung. Soweit zuläs­sig, wird als Gerichts- stand Frank­furt am Main ver­ein­bart.
16.2 Sofern der Kun­de kei­nen all­ge­mei­nen Gerichts­stand in Deutsch­land oder einem sons­ti­gen EU-Mit­glied­staat hat, ist für Strei­tig­kei­ten zwi­schen den Ver­trags­par­tei­en auf Grund die­ses Ver­tra­ges der Sitz von new office der Gerichts­stand.
16.3 Sind oder wer­den ein­zel­ne Bestim­mun­gen der vor­lie­gen­den AGB unwirk­sam, so blei­ben die übri­gen Ver­trags­be­stand­tei­le davon unbe­rührt und die Ver­trags­par­tei­en tref­fen in die­sem Fall eine Ersatz­re­ge­lung, wel­che dem wirt­schaft­li­chen Zweck der unwirk­sa­men Klau­sel mög­lichst gleich ist.

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